Datenschutz - Beratung
Ist Ihr Unternehmen/Verein fit für die DSGVO?
Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Umsetzung der EU-Datenschutz Grundverordnung. Unser Konzept beginnt mit einer Bestandsaufnahme Ihres Unternehmens/Vereins. Dabei stellen wir fest, in wie weit die Anforderungen der DSGVO bereits erfüllt werden. Wir identifizieren Verfahren, die bisher noch nicht von Ihrem Datenschutz erfasst werden und erstellen anschließend ein Liste mit Aktionspunkten bis zur vollständigen Umsetzgung der DSGVO.
Auf Wunsch führen wir auch Ihre Verfahrensverzeichnisse, die Liste der technisch-organisatorischen Maßnahmen oder unterstützen Sie bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen.
Datenschutz - Audit
Sind Ihre Datenschutz Maßnahmen auf dem aktuellen Stand?
Die DSGVO fordert von allen Unternehmen/Vereinen, die personenbezogene Daten verarbeiten, dass regelmäßig überprüft wird, ob die getroffenen Maßnahmen noch aktuell sind. Dabei helfen wir Ihnen bei der Überprüfung Ihrer technisch-organisatorischen Maßnahmen mit Hinblick auf den aktuellen Stand der Technik. Wir überprüfen Ihre Dokumentationen hinsichtlich der aktuellen gesetzlichen Entwicklung und schulen bei Bedarf Ihre Mitarbeiter nach.
Datenschutzbeauftragter (intern/extern)
Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Vielen Unternehmen/Vereinen stellt sich derzeit die Frage, ob sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Angesicht der drohenden Bußgelder ist diese Frage von zentraler Bedeutung. Wir unterstützten Sie bei der Beantwortung dieser Frage.
Auf Wunsch übernimmt einer unserer Experten diese Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen/Verein. Ein externer Datenschutzbeauftragter stellt eine effiziente und kostengünstige Alternative zur Qualifizierung eines internen Mitarbeiters dar.
Sollten Sie einen internen Datenschutzbeauftragten bestellen wollen, unterstützen wir Sie gerne bei der Schulung, Weiterbildung oder beraten Sie bei Problemen und Fragen in der Praxis.
Schulungen zum Thema Datenschutz
Ist Ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand?
Der Datenschutz ist für Unternehmen/Vereine längst kein neues Thema mehr. Insbesondere mit in Kraft treten der DSGVO am 25.05.2018 ändern sich jedoch einige Rechte und Pflichten der Unternehmen/Vereine. Mit unseren Vorträgen oder Schulungen bringen wir Sie auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen.
Zudem können wir Ihre Mitarbeiter schulen und helfen Ihnen so, die Verpflichtung auf den Datenschutz umzusetzen.
Führung von Verzeichnissen
Sind Ihre Datenschutzrichtlinien auf dem akuellen Stand?
Mit in Kraft treten der EU-Datenschutz Grundverordnung müssen Unternehmen/Vereine eine Reihe von Dokumentationen bei Bedarf nachweisen können. Dazu gehören das Verfahrensverzeichnis, die Liste der technisch-organisatorischen Maßnahmen, der Nachweis der Wirksamkeit von Einwilligungen und das Erstellen von Datenschutz-Folgeabschätzungen. Zudem müssen ggf. Auskunftsersuchen von betroffenen Personen beantwortet werden.
Unsere Datenschutz-Experten unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Pflege dieser Dokumente.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Was sind TOMs?
TOMs oder technisch-organisatorische Maßnahmen beschreiben Verfahren, wie der Datenschutz in Ihrem Unternehmen umgesetzt wird. Dabei können einzelne Aspekte sowohl mit technischen Mitteln als auch mit verbindlichen schriftlichen Arbeitsanweisungen umgesetzt werden. Die DSGVO sieht vor, dass eine Liste dieser technisch-organisatorischen Maßnahmen geführt und bei Bedarf bereitgestellt werden muss.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Liste, gleichen sie mit dem aktuellen Stand der Technik ab und stimmen eventuelle Änderungen gerne mit Ihrem EDV Administrator ab.
Überprüfung von Webseiten
Ist Ihe Webseite DSGVO-sicher?
Die neue EU-Datenschutz Grundverordnung bringt einige Vorgaben mit sich, die Betreiber einer Webseite beachten müssen. Hierzu zählen nicht nur Informationen, welche einem Besucher der Webseite aufgezeigt werden müssen. Vielmehr ergeben sich auch Anforderungen an die technische Umsetzung bzw. Sicherheit (Verschlüsselung) der Webseite.
Ein Check Ihrer Webseite hilft Ihnen dabei Rechtssicherheit zu erlangen und teure Abmahnungen zu vermeiden.
Beantwortung von Auskunftsersuchen
Können Sie ein Auskunftsersuchen heute schon beantworten?
Mit in Kraft treten der DSGVO hat jede betroffene Person das Recht auf Auskunft darüber welche personenbezogenen Daten über sie/ihn gespeichert werden. Der Gesetzgeber schreibt nicht nur Form und Inhalt dieser Auskünfte vor sondern setzt Ihnen als Unternehmen/Verein auch eine Frist innerhalb der die Beantwortung erfoglen muss.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen Prozess, um deratigen Auskunftsersuchen rechtssicher nach zu kommen.